Zertifizierung nach DEGEMED
Die DEGEMED hat für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation ein eigenständiges Zertifizierungsverfahren entwickelt und in einem Auditleitfaden dargestellt.
Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassene Verfahren basiert auf der führenden Industrienorm DIN EN ISO 9001:2015, die die DGEMED gemeinsam mit dem Fachverband Sucht für Rehabilitation übersetzt hat. Es bildet die Qualitätsgrundsätze der DEGEMED ab, ist anwenderfreundlich und zeichnet sich durch eine starke Prozess- und Ergebnisorientierung aus.
Seit 2009 ist die Zertifizierung für stationäre Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland Pflicht: Sie müssen die Qualität ihrer Versorgung innerhalb von drei Jahren nach einem gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach §37 Abs. 3 SGB IX (bis 31.12.2017 §20 Abs. 2a SGB IX) zugelassenen Zertifizierungsverfahren nachweisen.
(Quelle: https://www.degemed.de/zertifizierung/ )
Der erfolgreiche Aufbau des Qualitätsmanagementsystems an der Klinik Hohenfreudenstadt nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) wurde 2011 erstmals durch ein Zertifikat bestätigt.
Mit einem jährlichen Überwachungsaudit und einer Rezertifizierung alle drei Jahre stellt die Klinik Hohenfreudenstadt die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements gemäß dem Zertifizierungsverfahren der DEGEMED sicher.